Impressum
Budo Factory
USt-IdNr: DE208041629
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Das Symbol der Budo Factory wurde selbst entwickelt, ist rechtlich geschützt und darf nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Inhaberin verwendet werden. Die Budo Factory distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten, die Webseiten präsentieren, auf die verlinkt wurde. |
AGB / Aufnahmebedingungen
1. | Die Budo Factory erteilt Unterricht in verschiedenen Budo-Stilen (Selbstverteidigung, Kickboxen usw. ) |
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2. | Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf mindestens 6 Monate. Bei Kündigung besteht bei laufenden Verträgen, die bis zum 28.02.2022 abgeschlossen wurden eine 3 monatige Kündigungsfrist. Für laufende Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, besteht bei einer Kündigung eine 1 monatige Kündigungsfrist. |
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3. |
Es besteht die Möglichkeit einen der Sonderverträge zu wählen. Jedoch erlauben wir uns in diesem Fall den Beitrag in voller Höhe bei Kursbeginn zu verlangen. Für Sonderverträge wird keine Anmeldegebühr erhoben. Ein Sondervertrag endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. |
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4. | Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bzw. der Kursgebühren sowie die Unterrichtstage und -zeiten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben. Sie sind ausserdem am schwarzen Brett oder auf der Homepge zu erfahren. Am schwarzen Brett werden auch mindestens 6 Monate im Voraus Erhöhungen der laufenden Kursgebühren und Mitgliedsbeiträge bekannt gegeben. Durch Zahlung der höheren Gebühren werden somit die laufenden Verträge den veränderten Gegebenheiten angepasst. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu bezahlen. Er ist am 1. jeden Monats zu entrichten. Kommt ein Mitglied mit seinen Beiträgen in Verzug, so entstehen für jede Mahnung pauschal 2,50€ Bearbeitungsgebühren. Entstehen tatsächlich höhere Mahnkosten, so werden diese in Rechnung gestellt, ausserdem können Verzugszinsen erhoben werden. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten die Vertragspartner der Budo Factory. |
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5. | Das Mitgliedschaftsverhältnis ruht in folgenden Fällen: Feststellung einer Schwangerschaft bis 3 Monate nach der Entbindung, körperliche Untauglichkeit durch ärztliche Feststellung. Die Zeit der Befreiung wird auf die Mitgliedsdauer nicht angerechnet. |
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6. | Die Mitgliedschaft / Kursteilnahme endet: Durch Tod, ordentliche Kündigung, vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Nichtbezahlung des monatlichen Beitrages, unsportliches und unehrenhaftes Verhalten, wenn Missbrauch mit den erlernten Techniken betrieben wird). |
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7. | Eine Haftung der Budo Factory gegenüber Mitgliedern, Kursteilnehmern, Besuchern der Budo Factory bei Unfällen, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und ausserhalb der Budo Factory, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, aus jeglichem Rechtsgrund, ist auf ein Verschulden vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlungen der Budo Factory begrenzt. Für schuldhaftes Verhalten der Budo Factory, das zu Körperschäden führt, haftet die Budo Factory. Es besteht keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Ausrüstung, Geld und Wertgegenständen jeder Art sowie für die Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen ( PKW, Motorrad, Fahrrad usw ). Geld und Wertsachen sollten nicht im Umkleideraum belassen werden. |
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8. | Für Sachbeschädigung in den Schulungsräumen oder im Gebäude in dem sich die Budo Factory befindet, haftet das den Schaden verursachende Mitglied / Kursteilnehmer bei verschulden. |
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9. | Den Mitgliedern wird der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung empfohlen (Wenn z.B. Körperschäden durch Mitglieder der Sportschule verursacht werden). Ihr eigener Pflichtkreis reicht. |
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10. | Die Trainingsfläche darf grundsätzlich nur barfuss oder mit Hallenturnschuhen betreten werden. |
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11. | Sollte die Budo Factory während der Unterrichtszeit für eine andere Veranstaltung benötigt werden erhalten die Mitglieder / Kursteilnehmer vorher rechtzeitig Nachricht. Ausgefallene Unterrichtszeit wird nachgeholt. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfall usw.) besteht kein Anspruch auf Unterricht. |
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12. | Bei Versäumnis des Unterrichts und bei Ausfall des Unterrichts an gesetzlichen Feiertagen besteht kein Anspruch auf Unterricht. |
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13. | Nebenabreden und Kündigungen bedürfen stets der schriftlichen Form. |
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14. | Ein Wohnsitzwechsel des Mitglieds / Kursteilnehmers ist der Budo Factory umgehend mitzuteilen. |
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15. | Die Budo Factory ist berechtigt, bei der Aufnahme ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. |